AGB & WIEDERRUF
1. PREISE
Unsere Preise sind freibleibend. Zur Berechnung kommen die am Tage der
Lieferung gültigen Preise, zuzüglich Mehrwertsteuer. Sie gelten ab
Lager bzw. ab Werk, ausschließlich Verpackung. Alle von uns angegebenen
oder von Ihnen vorgeschriebenen Preise sind daher unverbindlich.
Einkaufsbedingungen der Besteller werden von uns nicht anerkannt.
Mündliche Nebenabreden oder nachträgliche Abänderungen haben nur
Gültigkeit; wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
2. ZAHLUNGEN
Alle Zahlungen sind innerhalb 30 Tagen netto nach Rechnungsdatum
fällig. Bei Zielüberschreitungen werden bankübliche Verzugszinsen in
Anrechnung gebracht.
3. LIEFERFRISTEN
Lieferung gilt mit Übergabe an Bahn, Spediteur oder Post als erfolgt.
Teilsendungen sind uns nach eigenen Ermessen erlaubt. Voraussetzung für
die Einhaltung von Fristen und Terminen ist die richtige und
rechtzeitige Selbstbelieferung, sowie die Beibringung etwa
erforderlicher in- und ausländischer behördlicher Bescheinigungen. Alle
von uns genannten Fristen und Termine sind daher unverbindlich.
Ereignisse höherer Gewalt, wie Streik, Aussperrung und sonstige
Umstände, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung
und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
4. EIGENTUMSVORBEHALT
Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt; das Eigentum geht
auf den Käufer erst über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus
seiner Geschäftsverbindung auch soweit die Lieferungen durch unsere
Filialen erfolgt sind, getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der
Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen
bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene
Eigentum gegebenenfalls als Sicherung für die Saldo-Forderung. Falls
Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt erst die
Einlosung als Tilgung. Be- und Verarbeitung erfolgten für uns unter
Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB, ohne dass dadurch für
uns eine Verpflichtung entsteht. Die verarbeitete Ware dient zur
Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der verarbeiteten Vorbehaltsware.
Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den
Käufer steht uns das Eigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des
Rechnungswertes der vereinbarten Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis
der anderen verarbeiteten Ware. Für die neue Sache gilt sonst das
gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Im Fall der Weiterveräußerung –
oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt die
daraus dem Käufer entstehenden Forderungen bis zu Höhe des Warenwertes
an uns abgetreten. Diese Abtretung soll auch dann gelten, wenn die
Vorbehaltsware vorher durch den Käufer be- oder verarbeitet worden ist
oder wenn sie an mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Die abgetretene
Forderung dient zur Sicherung in Höhe des Fakturenwertes der jeweils
veräußerten Ware.
Falls die Ware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden
Waren, sei es ohne, sei es nach Be- oder Verarbeitung weiter veräußert
wird, gilt die Abtretung nur in Höhe des beteiligten Warenwertes nach
unserer Rechnung.
5. HAFTUNG FÜR MÄNGEL AN DER LIEFERUNG
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte
Eigenschaften, so hat der Lieferant nach seiner Wahl unter Ausschluss
weiterer Gewährleistungsansprüche des Abnehmers Ersatz zu liefern oder
nachzubessern. Die Feststellung solcher Mängel muss dem Lieferanten
unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 8 Tagen nach
Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach
Erkennbarkeit – schriftlich mitgeteilt werden. Die Verjährungsfrist für
Sachmängel beträgt bei neu hergestellten Sachen ein Jahr, wenn es sich
bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher im Sinne von §13 BGB handelt.
Ansonsten gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren. Bei
gebrauchten Waren beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, wenn es sich
bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt. Wenn es sich bei dem
Käufer nicht um einen Verbraucher handelt, erfolgt der Verkauf von
gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
6. ERFÜLLUNGSORT IST DER ORT DES GESCHÄFTSSITZES DES VERKÄUFERS
Sofern es sich bei dem Käufer um einen Kaufmann im Sinne des HGB, eine
Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches
Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand der Ort des Geschäftssitzes
des Verkäufers.
7. ELEKTRO- UND ELEKTONIKTEILE
Elektro- und Elektronikteile sind vom Umtausch ausgeschlossen.
8. WARENRÜCKNAHME/WIEDEREINLAGERUNGSGEBÜHR
1. Soweit wir freiwillig vom Besteller/Käufer Ware zurücknehmen,
gilt folgendes: Warenrückgabe nur innerhalb 8 Tagen mit Vorlage
Kassenbeleg oder Lieferschein. Rücknahmefähig ist nur Ware und
Verpackung in ordnungsgemäßem, verkaufsfähigem Zustand, bei der es sich
nicht um Sonderanfertigungen bzw. – Bestellungen handelt. Gegen
Rückgabe der Ware erhält der Besteller eine Gutschrift in Höhe des
Warenwerts, abzüglich einer Wiedereinlagerungsgebühr, die nicht in bar
ausbezahlt wird, sondern nur bei künftigen Einkäufen bzw. Aufträgen
verrechnet wird.
2. Die Wiedereinlagerungsgebühr beträgt pro Artikel mindestens 15% des Wertes der zurückgenommenen Ware.
9. EINBAU DURCH QUALIFIZIERTES FACHPERSONAL
Der Besteller ist verpflichtet, den Einbau der erworbenen Artikel durch qualifiziertes Fachpersonal vornehmen zu lassen.
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